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Rund um Elternzeit und Elterngeld

Tina Lauterbach | Lesedauer: 7 Minuten | 08.01.2021
Elternzeit und Elterngeld

Die Elternzeit

Gerade wenn Du Dein erstes Kind erwartest, ist vieles neu und Du musst Dich erstmal zurechtfinden, was in den nächsten Wochen und Monaten beantragt und erledigt werden muss. Um Dir den Antrags-Dschungel vor und nach der Geburt etwas zu erleichtern, haben wir Dir hier eine kleine Übersicht über die verschiedenen Anträge und Abläufe zusammengestellt:

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit für frischgebackene Mamas und/oder Papas, die das Neugeborene zuhause betreuen wollen. Diese Regelung gilt auch für Adoptiveltern. Wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst, kannst Du Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Dieses Arbeitsverhältnis bleibt bei einem unbefristeten Vertrag über die Elternzeit hinweg bestehen, bei einem befristeten endet es regulär.

Die Elternzeit gibt Dir das Recht, bis zu drei Jahre nach der Geburt die Arbeitszeit zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Bei der Mama wird allerdings der Zeitraum des Mutterschutzes in diese drei Jahre eingerechnet. Du kannst auch eine sogenannte Elternteilzeit beantragen. Das bedeutet, dass Du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten kannst.

Dein Arbeitgeber darf sowohl die Elternteilzeit als auch die Elternzeit übrigens nicht ablehnen, wenn Du sie in den ersten drei Lebensjahren Deines Babys in Anspruch nimmst und keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen. Grundsätzlich ist es möglich die Elternzeit in drei Abschnitte einzuteilen. So kannst Du einen Teil der Elternzeit zum Beispiel nutzen, um die Eingewöhnung in den Kindergarten einfacher zu gestalten. Bis zu 24 Monate dürfen dabei nach dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum achten Geburtstag des Kleinen genommen werden. Elternzeit in diesem Zeitraum muss allerdings von Deinem Arbeitgeber genehmigt werden.

Beispiele für eine geteilte Elternzeit

Beispiel 1

  • Abschnitt 1: 12 Monate ab Geburt

  • Abschnitt 2: 12 Monate ab dem 2. Geburtstag

  • Abschnitt 3: 12 Monate ab dem 6. Geburtstag

Die ersten beiden Abschnitte finden vor Vollendung des 3. Lebensjahres statt und dürfen ohne dringende betriebliche Gründe nicht vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Der dritte Abschnitt liegt nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kleinen, daher liegt es in der Hand des Arbeitgebers diesen zu gewähren.

Beispiel 2

  • Abschnitt 1: 12 Monate ab Geburt

  • Abschnitt 2: 24 Monate ab dem 2. Geburtstag

Beide Teile müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden, auch wenn der 2. Teil über das 3. Lebensjahr hinausgeht.

Es ist grundsätzlich möglich, dass beide Elternteile zeitgleich Elternzeit in Anspruch nehmen. Jedoch kann nicht genutzte Elternzeit nicht vom einen auf das andere Elternteil übertragen werden – Mama und Papa haben also beide jeweils Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Es geht aber nicht, dass Mama vier Jahre Elternzeit nimmt und Papa nur zwei Jahre.

Antrag auf Elternzeit
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, wenn Du planst die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Babys zu nehmen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und die Angabe über die Dauer der Elternzeit enthalten.

Einer späteren Änderung (Verkürzung oder Verlängerung) muss vom Arbeitgeber zugestimmt werden.

Elternzeit die Du nach dem dritten Lebensjahr antreten möchtest, muss spätestens 13 Wochen zuvor schriftlich angemeldet werden.

Kündigungsschutz
Während der Elternzeit stehst Du unter einem besonderen Kündigungsschutz: Bei der Elternzeit, die Du vor der Vollendung des dritten Lebensjahres beantragst, gilt bereits ein Kündigungsschutz in den acht Wochen vor dem eigentlichen Beginn der Elternzeit. Nach der Vollendung des dritten Lebensjahres beginnt der Kündigungsschutz bereits 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Das Elterngeld

Du hast Anspruch auf zwölf Monatsbeiträge Elterngelt, wenn Du Dich in der Elternzeit befindest. Während dieser Zeit darfst Du dennoch bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten ausgezahlt. Wenn Dein Baby nach dem 14. eines Monats geboren wird, kann das Elterngeld nur ab dem 14. jedes weiteren Monats ausgezahlt werden.

Für die ersten beiden Lebensmonate Deines Babys, in denen Du Mutterschaftsgeld beziehst, musst Du zwingend Elterngeld beantragen. Das bedeutet, dass Dir von den zwölf Monaten Elterngeld zwei Monate als Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils in den zwölf Monaten vor der Geburt. Es liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.

Antrag auf Elterngeld
Das Elterngeld beantragst Du auf der zuständigen Elterngeldstelle. Für jedes Bundesland gibt es ein eigenes Formular, welches Du auf der Homepage desBundesministeriums für Familie findest. Bitte achte darauf, dass Elterngeld nur für 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Du musst daher beim Ausfüllen des Formulars den genauen Zeitraum angeben, in welchem Du Elterngeld beziehen möchtest. Änderungen müssen sofort mitgeteilt werden, hierzu zählen auch Änderungen bezüglich Deines Einkommens!

Folgende Unterlagen brauchst Du für den Antrag auf Elterngeld

  • vollständig ausgefülltes Elterngeld-Formular inkl. Unterschriften

  • die Geburtsurkunde/Geburtsbescheinigung des Kindes

  • Kopie der Personalausweise der Eltern

  • eine Bescheinigung Deiner Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung

  • die Bescheinigung Deines Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Entbindung

  • ein Einkommensnachweis (Lohn- oder Gehaltsbescheinigung)

  • Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit

Diese Auflistung bezieht sich auf Beschäftige in einem Angestelltenverhältnis.

Was muss sonst noch erledigt werden?

Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld muss spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin über die Krankenkasse beantragt werden. Du benötigst dazu eine Bescheinigung vom Frauenarzt über Deine Schwangerschaft bzw. den errechneten Geburtstermin. Entweder Du nutzt ein vorgefertigtes Formular Deiner Krankenkasse oder schreibst einen formlosen Brief.

Während der Elternzeit und dem Bezug von Mutterschaftsgeld sind pflicht- und familienversicherte Eltern übrigens beitragsfrei versichert.

Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde des Babys bekommst Du im Standesamt des Geburtsortes. Anmelden kannst Du Dein Kind meistens direkt im Krankenhaus und musst die Geburtsurkunde nur noch auf dem Standesamt abholen. An Unterlagen brauchst Du bei verheirateten Eltern Deinen Personalausweis, die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses, die Geburtsurkunden beider Elternteile und eure Heiratsurkunde.

Bei nicht verheirateten Eltern benötigst Du Deinen Personalausweis, die Geburtsurkunde der Mutter und die Vaterschaftsanerkennung (soweit bereits vorhanden).

Anerkennung der Vaterschaft
Dein Partner kann die Vaterschaft bei unterschiedlichen Stellen anerkennen lassen: auf dem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar. Die Anerkennung ist vor oder nach der Geburt möglich, allerdings benötigt Dein Partner Deine Zustimmung. Zudem müssen weitere Dokumente vorgelegt werden: Geburtsurkunden/Abstammungsurkunden beider Elternteile, beide Personalausweise, die Geburtsurkunde des Kindes (kann notfalls nachgereicht werden) sowie bereits genannte Zustimmung der Mutter (bei Nicht-Anwesenheit in Schriftform).

Krankenversicherung des Babys
Darum kümmert sich Deine Krankenkasse bzw. die Deines Partners (je nachdem wer berufstätig bzw. meistverdienend ist). Du solltest Dich schnellstmöglich nach der Geburt um eine Klärung kümmern. Am besten informierst Du die Krankenkasse telefonisch, diese schickt Dir dann im Normalfall ein Formular zu, dass Du ausfüllen musst und inkl. Geburtsurkunde zurückschicken musst. Du solltest ca. 2 Wochen später eine eigene Versichertenkarte für Dein Baby erhalten.

Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden
Dein Baby meldest Du beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes an, am besten so schnell wie möglich nach der Geburt. Für eine Anmeldung benötigst Du die Geburtsurkunde, Deinen Personalausweis oder Pass und gegebenenfalls die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung Deines Partners.

Lohnsteuerkarte umschreiben
Dein Kind muss sowohl auf Deiner als auch auf der Lohnsteuerkarte Deines Partners eingetragen werden. Erst durch diesen Eintrag können die entsprechenden Kinderfreibeträge genutzt werden. Das Finanzamt informiert und unterstützt Dich hierbei.

Kinderreisepass
Den Reisepass für Dein Baby erhältst Du ebenfalls beim Einwohnermeldeamt. Diesen kannst Du nach der Geburt beantragen. Dazu benötigst Du ein Lichtbild des Babys, seine Geburtsurkunde und die Zustimmung beider Elternteile (ggfs. die Vollmacht des nicht anwesenden Teils).

Antrag auf Kindergeld
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Diesen Antrag kannst Du bis zum vierten Lebensjahr Deines Kleinen stellen. Du brauchst dazu die Geburtsurkunde im Original und den bei der Familienkasse erhältlichen Antragsvordruck.

Hinweis: Die weiterführenden Links sind explizit für Familien und Eltern in Deutschland. Informationen für Österreich findet Ihr hier und für die Schweiz hier.

Diese Informationen sind nicht dazu bestimmt, eine Beratung durch einen ausgebildeten Mediziner zu ersetzen. baby-walz schließt jegliche Haftung für Entscheidungen, die Du auf Basis dieser Information triffst, aus. Die Angaben sollen Dir ausschließlich zur allgemeinen Information dienen und keinen Ersatz für eine persönliche ärztliche Beratung darstellen. Die Urheberrechte aller Inhalte liegen bei der baby-walz GmbH. Alle Rechte vorbehalten.